Satzung

Präambel

Als weltweit tätige Organisation arbeitet Connexus International von Deutschland aus für die Ermächtigung vor allem marginalisierter Menschen. Connexus International erkennt die Verknüpfung der Vergangenheit mit der Zukunft und die sich daraus ergebende Verantwortung, die Vernetztheit der gesamten Menschheit, die Verbindung zwischen Natur und Mensch und zwischen Vernunft und Wissensvermittlung und arbeitet am nötigen Austausch, um die Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft gemeinsam zu meistern.

Connexus International diskriminiert in seinen Aktivitäten und Tätigkeiten nicht aufgrund von Hautfarbe, race, Religion, Geschlecht, Alter, nationaler und sozialer Herkunft, Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung. Wir verpflichten uns, eine integrative und einladende Umgebung für alle Mitarbeitenden, Freiwilligen und Dienstleistenden zu schaffen und fordern gleiche Standards auch von Partnerorganisationen ein.

1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung:

  • a. von Wissenschaft und Forschung,
  • b. von Kunst und Kultur,
  • c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
  • d. der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, sowie der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität, oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden,
  • e. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • f. und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung.

2. Die Gesellschaft ist international im In- und Ausland tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Der Zweck der Gesellschaft wird von der Gesellschaft insbesondere verwirklicht durch die:

  • a. Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Veranstaltungen,
  • b. Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO,
  • c. Erarbeitung und Verbreitung wissenschaftlicher Publikationen zu Grundsatzfragen von Wirtschaft, Staat, Bildung, Demokratie, internationaler Gesinnung, Kunst und Kultur,
  • d. Pflege des deutschen Kulturgutes und
  • e. Unterhaltung und Förderung von Weiterbildungseinrichtungen und -programmen, direkt oder durch Zuhilfenahme von Dritten, sowohl im In- als auch im Ausland, wobei die unter a. bis d. erzielten Ergebnisse zeitnah nach ihrer Erreichung der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

4. Der Zweck der Gesellschaft umfasst auch die Durchführung von Forschungsvorhaben zu den differenzierten Hervorbringungen der Wissenschaft und Kultur in den beiden deutschen Staaten von 1949 bis 1990, sofern aus diesen eine internationale Bedeutung für die künftige Gestaltung von demokratischen Gemeinwesen zu erwarten ist.

5. Dem Zweck der Gesellschaft entspricht die weltweite Verbreitung der von der Gesellschaft erarbeiteten Ergebnisse, auch um das Ansehen der deutschen Nation in der Welt als friedliche und kulturell entwickelte Nation zu fördern.

6. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.